Bisher zahlen sie als Mieter/in das Kabelfernsehen über die Nebenkosten als Teil ihrer Miete. Die TKG-Novelle bringt jetzt Neuerungen mit sich.
Die Abrechnung der Kabelgebühren über die Nebenkosten entfällt.
Vermieter dürfen diese Kosten nicht mehr auf Mieter umlegen.
Hierfür gibt es eine Übergangsfrist bis spätestens Juli 2024.
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